Der Auftraggeber, welcher die Dienstleistung der Fahrschule Learn-Drive.ch in Anspruch nimmt, wird folgend Kunde genannt.
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Learn-Drive werden durch die vorliegenden AGB’s geregelt.
Gerichtsstand ist am Sitz der Fahrschule.
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, den Kunden an dessen Wohnort zu belangen.
Die AGB’s kommen bei sämtlichen Online-Anmeldungen wie auch den praktischen Auto-Fahrlektionen zur Anwendung.
Der Vertrag tritt nach Anmeldung online, bzw. mit der ersten Fahrlektion (mündlich, telefonisch, per SMS, E-Mail oder online) in Kraft.
Mit der Kursanmeldung bestätigt der Kunde die AGB’s gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Die Kunden haben die Einrichtungen der Fahrschule mit grösster Sorgfalt zu gebrauchen.
Bei Missbrauch werden entstandene Schäden dem Verursacher verrechnet.
Während des praktischen Fahrunterrichts ist der Kunde im Fahrschulfahrzeug durch die obligatorische Versicherungspauschale an entstandenen Schäden automatisch versichert.
Bei VKU Kursen ist die Versicherung Sache des Kunden und haftet somit für von ihm verursachte Schäden selbst.
Der Kunde ist verpflichtet bei seiner Anmeldung wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
Der Kursteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein.
Eine Kursanmeldung gilt als verbindlich.
Der 1. Unterrichtsblock muss zwingend als erstes besucht werden.
Zu spätes Erscheinen von mehr als 10 Min. beim 1. Unterrichtsblock hat autmatisch einen Abbruch des Kurses zur Folge.
Nach erfolgter Anmeldung erfolgt die Anmeldebestätigung in elektronischer Form.
Der Kursteilnehmer muss bei den VKU-Kursen stets den Lernfahrausweis mitführen. Diese Vorgabe gilt ohne Aufforderung oder Nachfragen des Instruktors.
2.1 Versicherung
Für alle organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der Fahrschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.
Abmeldung: bis 7 Tage vor Kursbeginn = Kostenlose Stornierung
Abmeldung: weniger als 7 Tage vor Kursbeginn = 100% des Kursgeldes
In Fällen von Krankheit oder Unfall ist bis Kursbeginn oder gleichentags ein Arztzeugnis vorzulegen.
Nachträglich eingereichte Arztzeugnisse können nicht mehr berücksichtigt werden.
Gemäss Weisungen des ASTRA (Bundesamt für Strassen) muss das erste Modul zwingend als erstes besucht werden.
Erscheint der Kunde mehr als 10 Min. zu spät zum Kursbeginn, darf er nicht mehr zugelassen werden.
Wird ein Teil des Kurses ausgelassen, ist die Kursgebühr zu 100% geschuldet. Das betreffende Kursmodul muss nachgeholt werden. Ist ein Arztzeugnis vorhanden, muss der Kunde den Kursteil nicht
bezahlen. Hierbei wird er kurzfristig aufgeboten, wenn ein anderer Kursteilnehmer nicht erscheint. Es besteht kein Anspruch auf Teilvergütungen allfällig besuchter Kursteile. Bestätigungen sowie
Registrierungen beim Strassenverkehrsamt werden nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben und übermittelt.
Es besteht kein Anspruch auf die Rückvergütung des Kursgeldes.
Kein Anspruch besteht ebenfalls, den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen und das Kursgeld zu übertragen.
Nichtbezahlte Kursgebühren sind zu 100% geschuldet.
Ein Kursausschluss kann begründet vorgenommen werden, wenn der Kunde:
den Lernfahrausweis nicht dabei hat, Stören des Kursunterrichtes, Konsum von Alkohol und Drogen, Medikamentenmissbrauch, verwerfliche Äusserungen, Belästigung, Sachbeschädigung, Diebstahl
etc...
Es besteht kein Schadenersatz seitens des Kunden.
Die Rechnung zu den Kursen ist bei Kursbeginn in bar zu bezahlen und berechtigt zur Kursteilnahme.
Ist der geschuldete Betrag bis Kursende nicht beglichen, wird keine Kursbestätigung ausgestellt.
Eine Nachregistrierung kostet in diesem Fall 50.—
Allfällige Mahngebühren (Fr. 10.00) und Inkassokosten werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet.
Aus organisatorischen Gründen behält LEARN-DRIVE sich das Recht vor, Kurse terminlich wie zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder zu annullieren.
Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Kursplätze werden in Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Die Fahrschule Learn-Drive behält sich das Recht vor, Kursanmeldungen und Fahrstunden von Kunden begründet abzulehnen.
Dies kann z.B. bei geschuldeten Rechnungen sowie Fahrunfähigkeit der Fall sein.
Der Lernfahrausweis muss vom Kunden bei sämtlichen Fahrlektionen mit Learn-Drive sowie auch an der praktischen Führerprüfung mitgeführt werden. Diese Vorgabe gilt ohne Aufforderung oder
Nachfragen des Fahrlehrers.
Der Kunde verpflichtet sich mit den AGB’s in fahrfähigem Zustand (keine Drogen, Alkohol, Medikamente, Übermüdung, Stress etc….) zu den Fahrlektionen anzutreten. Ist dies nicht der Fall, kann die
Fahrschule den Fahrunterricht unter voller Kostenfolge für den Kunden abbrechen.
Die obligatorische und kostenpflichtige Versicherung von Learn-Drive ist ab der ersten Fahrstunde geschuldet und 2 Jahre gültig. Bei vorzeitigem Abbruch der Fahrausbildung besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung des Versicherungsbeitrages.
Die Zahlung von Fahrlektionen und Abo’s:
- Abonnemente müssen spätestens vor der ersten Fahrstunde einbezahlt sein.
- Einzellektionen müssen nach der Fahrlektion in Bar/Twint bezahlt werden.
- Die Administrations- und Versicherungsgebühr deckt den administrativen, sowie versicherungstechnischen Aufwand, welcher durch Fahrschüler verursacht wird.
LEARN-DRIVE behält sich das Recht vor, bei nicht fristgemäss einbezahlten Abonnementen die Fahrausbildung zu unterbrechen.
Eine Fahrlektion dauert bei Learn-Drive 45 Minuten.
Eine "normale Fahrstunde" dauert bei Learn-Drive 1.5 Lektionen, was 1er Stunde 8 Minuten entspricht.
Termine für Fahrstunden vereinbaren wir stets telefonisch.
Eine Fahrlektion beinhaltet folgende Punkte:
Begrüssung, Rückblick, Zielsetzung heutige Lektion, praktischer Teil, Reflexion, Aussicht, Terminvereinbarung und Verabschiedung.
- Vereinbarte Termine zu Fahrstunden müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn telefonisch abgesagt werden.
- Absagen via Whatsapp, SMS, Mail etc… sind ungültig und können nicht akzeptiert werden und werden vollumfänglich verrechnet.
- Zu spätes Erscheinen zu vereinbarten Terminen geht zu Lasten des Kunden.
- Absagen im Krankheitsfalle weniger als 24 Stunden:
In diesem Falle ist gleichentags Arztzeugnis einzureichen.
- Vergessen der Fahrstunde hat die vollumfängliche Bezahlung der vereinbarten Fahrstunde zur Folge.
Die Probelektion muss als solche zu Beginn verlangt werden.
Eine Verrechnung mit einem Abo ist nicht zulässig.
Die Fahrschule Learn-Drive behält sich das Recht vor, Änderungen und/oder Ergänzungen an den AGB’s vorzunehmen.
Gerichtsstand ist am Sitz der Firma, in Muri-Gümligen.
Muri-Gümligen, 1. März 2018
Fahrschule LEARN-DRIVE GmbH